Auch Einsle berief sich darauf erst Anfang 1941 vom Zweck der Transporte erfahren zu haben und nicht gewusst zu haben, dass alle (!) abtransportierten Patientinnen und Patienten ermordet werden würden. Er sei davon ausgegangen, dass erst nach einer erneuten ärztlichen Begutachtung ein Teil der Deportierten getötet werden würde. Außerdem plädierte er darauf, sich keines rechtswidrigen Handelns bewusst gewesen zu sein. Er hätte als Soldat dem “Führerbefehl” gehorchen müssen. Gleichzeitig gab Einsle aber an, dass er bei verschiedenen Stellen protestiert und so versucht hätte, die Tötungen zu stoppen. Das Hauptverteidigungsargument Einsles war, dass auch er während des Krieges im Lazarett tätig gewesen sei und deshalb die Leitung der Anstalt an seinen Stellvertreter Dr. Hermann Müller übergeben hätte. Damit wäre dieser für die Geschehnisse in der Anstalt verantwortlich gewesen. Inwieweit dies zutraf, konnte zum Zeitpunkt des Prozesses nicht mehr festgestellt werden: Die befragten Zeugen konnten keine Angaben dazu machen und Dr. Müller hatte unmittelbar nach Kriegsende Suizid begangen und konnte deshalb nicht mehr vernommen werden.