Unter den neuen Macht­habern wurden aus Kranken "Ballast­existenzen"

Die Heil- und Pflegeanstalt im National­sozialismus

Spaziergänger in der Grünanlage am Maximiliansplatz 1930er/40er Jahre, Fotograf: Josef Keller (StadtAE VIII.5.D.1.Z.153)

Der Nachfolger Gustav Kolbs als Direktor der Heil- und Pflegeanstalt Erlangen wurde 1934 der Psychiater Wilhelm Einsle (1887–1961).

Sein Stellvertreter bis 1938 war Hubert Schuch, später Direktor der Anstalt in Ansbach, dem Hermann Müller als stellvertretender Anstaltsleiter in Erlangen nachfolgte.

Ein neues Gesetz tritt in Kraft

In Einsles Amtszeit fanden auch in Erlangen nationalsozialistische Medizinverbrechen statt. Bereits zu Beginn seiner Direktorentätigkeit trat das "Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses"(1933/34) in Kraft, das die zwangsweise Unfruchtbarmachung von psychisch kranken sowie körperlich und geistig behinderten Menschen ermöglichte. Auch Patientinnen und Patienten der Erlanger Anstalt wurden im Zuge des Gesetzes zwangssterilisiert. So wurden laut den Jahresberichten der Anstalt im Jahr der Einführung des Gesetzes 177 Anträge auf Sterilisation gestellt, bei 107 Patientinnen und Patienten wurde der Eingriff durchgeführt. Die Zahl der Anträge und Eingriffe sank in den folgenden Jahren, 1942 wurde noch in 10 Fällen ein Antrag auf Zwangssterilisation gestellt, viermal wurde der Eingriff vorgenommen. Für die Durchführung der Eingriffe waren die Universitäts-Frauenklinik unter ihrem Direktor Hermann Wintz (1887–1947) sowie die Chirurgische Universitätsklinik unter der Leitung von Otto Goetze (1886–1955) verantwortlich. Die Entscheidungen über die Zwangssterilisierung von vermeintlich "erbkranken" Personen fielen für Erlangen am hiesigen Erbgesundheitsgericht bzw. bei Einsprüchen der Betroffenen oder ihrer Familien am Erbgesundheitsobergericht Bamberg. An beiden Gerichten waren Ärzte der Anstalt als Beisitzer tätig.

Hermann Wintz (1887–1947), Leiter der Universitäts-Frauenklinik (StadtAE XIII.3.L.17)

Otto Goetze (1886–1955), Leiter der Universitäts-Chirurgie (StadtAE XIII.3.L.4)

Auch die bis dahin als modern geltende "Offene Fürsorge", in der Reformpsychiatrie der 1920er-Jahre deutschlandweit als "Erlanger Modell" bekannt, wurde in den 1930er-Jahren zunehmend in den Dienst der NS-Erbgesundheitspolitik gestellt und diente jetzt vor allem der Erfassung und Kontrolle psychisch kranker und behinderter Menschen sowie ihrer Familien außerhalb der Anstalten. Die Fürsorge war außerdem in die Zwangssterilisierungen eingebunden. So wurden laut Jahresbericht zum Beispiel 1934 für das Einzugsgebiet der Erlanger Außenfürsorge 351 Anzeigen zur Zwangssterilisation "als vordringlich [...]"1 gestellt.

Die Versorgung der Patient­innen und Patienten wird immer schlechter

Innerhalb der Anstalten verschlechterte sich die Versorgung der Patientinnen und Patienten bereits vor dem Krieg, da die Pflegesätze der dritten Verpflegungsklasse, in der die meisten verpflegt wurden, zum 1. April 1934 bereits auf 3 RM täglich gesenkt wurden. 1936 erfolgte eine erneute Reduzierung auf nunmehr nur noch 2,70 RM.

Seite aus dem Jahresbericht 1936 der Heil- und Pflegeanstalt Erlangen mit den gültigen Verpflegungskostensätzen

Die Zahl der Patientinnen und Patienten stieg zwischen 1933 und 1945 kontinuierlich an. Lag der höchste Stand im Jahr 1933 noch bei 967, so waren ...

1938:
1150 Patientinnen und Patienten

1940:
1216 Patientinnen und Patienten

1943:
1290 Patientinnen und Patienten

... maximal gleichzeitig in der Anstalt untergebracht. Demgegenüber sank die Zahl des Pflegepersonals, was zu einer Verschlechterung der "Pflegerquote", d. h. des Verhältnisses zwischen Pflegepersonal und Patientinnen und Patienten, führte. Bereits 1938 konnte laut dem Jahresbericht der Heil- und Pflegeanstalt die von der Regierung vorgesehene Quote von 1:7 nicht mehr erfüllt werden. Gleichzeitig nahm die Verabreichung von Schlaf- und Beruhigungsmittel deutlich zu.

"Aktion T4"

Ihren mörderischen Höhepunkt erreichten die Maßnahmen des NS-Regimes mit dem Beginn der "Aktion T4" im Herbst 1939. In einem auf den 1. September 1939, den Tag des Kriegsbeginns, zurückdatierten Erlass ermächtigte Adolf Hitler den Leiter der Kanzlei des Führers Philipp Bouhler und seinen eigenen Begleitarzt Karl Brandt "die Befugnisse namentlich zur bestimmender Ärzte so zu erweitern, dass nach menschlichem Ermessen unheilbar Kranken bei kritischster Beurteilung ihres Krankheitszustandes der Gnadentod gewährt werden kann"2.

Fünf der sieben T4-Transporte aus Erlangen gingen in die Tötungsanstalt Schloß Hartheim in Oberöstereich, 2019, Fotograf: Andreas Jakob (StadtAE ohne Signatur)

In der Praxis bedeutete dies, dass die Heil- und Pflegeanstalten des deutschen Machtbereichs Meldebögen für ihre Patientinnen und Patienten ausfüllten, anhand derer die Gutachter der Zentraldienststelle T4 – benannt nach ihrem Sitz in der Berliner Tiergartenstraße 4 – das Urteil über Leben und Tod fällten.

Transport in die Tötungs­anstalten

Die Erlanger Heil- und Pflegeanstalt erhielt am 26. Juli 1940 mit einem Schreiben des Innenministeriums Meldebögen zur Erfassung ihrer Anstaltspatientinnen und -patienten, welche in der Folge wahrscheinlich sowohl von Ärzten der Anstalt selbst, als auch von einer Ärztekommission ausgefüllt wurden, die unter der Leitung von Curt Schmalenbach, einem T4-Gutachter stand.

Nach der Entscheidung der T4-Gutachter wurden der Anstalt Transportlisten zugesandt, auf denen die Patientinnen und Patienten verzeichnet waren, die mit den einzelnen Transporten aus Erlangen abgeholt werden sollten. Zuständig für diese Transporte war die "Gemeinnützige Krankentransportgesellschaft" ("GeKraT"). Die Patientinnen und Patienten wurden meist in den sog. "Grauen Bussen" von den Heil- und Pflegeanstalten in die Tötungsanstalten gebracht, in Erlangen jedoch erfolgte der Transport vom Güterbahnhof der Stadt aus.

Das Schreiben Wilhelm Einsles vom Januar 1941 an die Gemeinnützige Krankentransport GmbH (kurz: GeKrat) gibt einen Einblick in die Abläufe beim Abtransport der Patientinnen und Patienten (StadtAE ohne Signatur)

In Erlangen wurden dabei in insgesamt sieben Transporten 908 Patientinnen und Patienten deportiert und ermordet. Die ersten beiden Transporte am 1. und 5. November 1940 gingen nach Pirna-Sonnenstein, die weiteren fünf Transporte (am 22. November 1940, 21. Januar 1941, 25. März 1941, 1. April 1941 und 24. Juni 1941) nach Hartheim bei Linz.

Bereits zuvor, am 16. September 1940, waren 21 jüdische Patientinnen und Patienten in die Anstalt Eglfing-Haar verlegt worden, die zu diesem Zeitpunkt als Sammelanstalt für alle jüdischen Patientinnen und Patienten in Bayern diente. Von dort wurden sie wahrscheinlich in die Tötungsanstalt Hartheim deportiert und mit Gas ermordet.

"Zwischen-Anstalt" und "Stamm"-Anstalt

Die Erlanger Heil- und Pflegeanstalt nahm in Bezug auf die "Aktion T4" in mehrfacher Hinsicht eine Sonderstellung ein. Zum einen fungierte sie als sog. Zwischenanstalt, das heißt, Patientinnen und Patienten aus anderen – meist caritativen – Institutionen wurden zunächst nach Erlangen verlegt, ehe die Deportation in eine der sechs Tötungsanstalten erfolgte. Dies diente zum einen der Verschleierung der Tötungstransporte, hatte aber auch ökonomische Gründe. Denn durch die bereits erfolgten T4-Transporte waren in der Anstalt Betten freigeworden, die jetzt mit Patientinnen und Patienten aus nicht-staatlichen Anstalten wieder aufgefüllt werden sollten. Für Erlangen sind gegenwärtig 28 Transporte aus 24 Anstalten zwischen September 1939 und April 1944 bekannt. So wurden zum Beispiel am 28. Februar 1941  111 Männer aus der Pflegeanstalt der Barmherzigen Brüder in Gremsdorf nach Erlangen verlegt. Mehr als die Hälfte von ihnen wurde mit dem fünften und sechsten T4-Transport aus Erlangen nach Hartheim deportiert und dort ermordet.

Die Transporte von Erlangen in die Tötungsanstalten bzw. von anderen Anstalten nach Erlangen spiegeln sich auch in den Belegungszahlen der Anstalt wieder. Kurz vor dem ersten T4-Transport, im Oktober 1940, war in der Anstalt mit 1214 Patientinnen und Patienten der höchste Krankenstand des Jahres erreicht. Im Februar 1941, nach den ersten vier Transporten, lag er kurzfristig nur noch bei 674  und stieg dann in Folge der Zuverlegungen aus anderen Anstalten – zwischen Februar und April 1941 fanden 15 Transporte nach Erlangen statt – bis April wieder auf 1057 Patientinnen und Patienten an.

Vermerk Wilhelm Einsles über den Besuch von Curt Schmalenbach (Mitarbeiter der T4-Zentrale und später (stellvertretender) Leiter der Tötungsanstalten Pirna-Sonnenstein und Hadamar)  (Stadtarchiv Erlangen ohne Signatur)

Anstalt und Psychia­trische Universitäts­klinik unter einem Dach

Zum anderen bestand in Erlangen eine enge Verzahnung mit der in der Anstalt befindlichen Psychiatrischen Universitätsklinik unter ihrem Leiter Friedrich Meggendorfer. Die Universitätspsychiatrie war nicht nur örtlich, sondern auch verwaltungsmäßig in die Anstalt integriert. Sie war eine Art Abteilung der Heil- und Pflegeanstalt und ihre Patientinnen und Patienten galten für die Dauer ihres Aufenthalts als Patientinnen und Patienten der Anstalt. Dies führte dazu, dass auch Patientinnen und Patienten der Universitätspsychiatrie, die eigentlich von der "Aktion T4" ausgenommen waren, durch Verlegungen in die Anstalt unmittelbar vor den Tötungstransporten den Deportationen zum Opfer fielen. Aus Krankenakten der Psychiatrischen Klinik ist zum Beispiel bekannt, dass zwei Patienten, die sich bereits 13 bzw. 15 Jahre in der Psychiatrischen Universitätsklinik befanden, im Juni 1941 in die Heil- und Pflegeanstalt verlegt wurden, von wo aus sie wenige Tage später mit dem letzten T4-Transport nach Hartheim deportiert wurden.

Der "Hungerkost­erlass"

Im August 1941 wurde die "Aktion T4" auf Anweisung Hitlers gestoppt. Grund dafür war die zunehmend schwieriger werdende Geheimhaltung und die steigende Unruhe in der Bevölkerung, vor allem nachdem der Münsteraner Bischof Clemens August Graf von Galen in einer Predigt am 3. und 10. August 1941 die "Vernichtung lebensunwerten Lebens" durch die Nationalsozialisten öffentlich als Mord angeprangert hatte. Damit endeten die nationalsozialistischen Krankenmorde aber nicht. Es folgte eine zweite, dezentral organisierte Phase der "Euthanasie".

Diese begann in Bayern offiziell mit einer Konferenz der bayerischen Anstaltsdirektoren im Münchener Innenministerium am 17. November 1942. Dort wurde die Idee der Einführung einer "Sonderkost" für arbeitsunfähige Anstaltspatientinnen und -patienten vom Direktor der Anstalt Kaufbeuren, Valentin Faltlhauser, vorgestellt und erläutert. Kurz darauf fand in Erlangen ein Treffen der Direktoren der mittelfränkischen Heil- und Pflegeanstalten Erlangen, Ansbach und Kutzenberg zur Besprechung dieser "Hungerkost" statt. Mit dem bayerischen "Hungerkosterlass" vom 30. November 1942 wurde dann offiziell angeordnet, arbeitsfähige Kranke, Kinder, bei denen eine Bildung nach Ansicht der Ärzte noch möglich war, sowie Patientinnen und Patienten, die an Alterserscheinungen litten oder kriegsbeschädigt waren, auf Kosten der arbeitsunfähigen Patientinnen und Patienten besser zu verpflegen. Nicht arbeitsfähige Kranke sollten ab diesem Zeitpunkt auch in der Heil- und Pflegeanstalt Erlangen die sogenannte "B-Kost" erhalten.

Ausfertigung des sogenannten "Hungerkost-Erlasses" an die Heil- und Pflegeanstalt Mainkofen vom November 1942 (Quelle: Wikimedia Commons)

Die Forschung geht gegenwärtig davon aus, dass es in Erlangen mindestens zwei Hungerstationen gab, auf welchen man Patientinnen und Patienten absichtlich verhungern ließ. Die schlechte Versorgung der Kranken und die katastrophale Unterbringung führten in der Regel zu Entkräftung, Krankheiten wie Lungenentzündung und letztlich zum Tod. Auch im Zusammenhang mit der "Hungerkost" kam es zu Verlegungen von Patientinnen und Patienten aus anderen Anstalten sowie aus der Universitäts-Psychiatrie in die Anstalt. So ist ein weiterer Transport aus Gremsdorf bekannt, welcher erst nach dem siebten T4-Transport, nämlich am 30. Juni 1941, in Erlangen eintraf. Die 103 verlegten Männer fielen zwar nicht mehr der "Aktion T4" zum Opfer, allerdings starben über 60 % von ihnen in den Jahren bis 1945 in der Anstalt, wobei sich gehäufte Hinweise auf Todesfälle durch Mangelernährung oder Vernachlässigung in den Akten finden lassen.

Wie viele Menschen genau der "Hungerkost" in Erlangen zum Opfer gefallen sind, wird gegenwärtig im Rahmen des Forschungsprojekts zur NS-"Euthanasie" in Erlangen untersucht. Man geht aber davon aus, dass schätzungsweise mindestens 1000 Patientinnen und Patienten an den Folgen von mangelhafter Ernährung und struktureller Vernachlässigung in der Anstalt verstorben sind. Gesichert ist in diesem Kontext ein deutlicher Anstieg der Sterblichkeitsrate vom sieben Prozent im Jahr 1941 auf 21,5 Prozent im Jahr 1945.

Die "Stunde Null" und die ersten Nach­kriegs­jahre

Nach dem Ende des NS-Regimes kam es in der Erlanger Anstaltsführung zu grundlegenden Veränderungen. Wilhelm Einsle und Hermann Müller wurden noch im Juni 1945 von der amerikanischen Militärregierung entlassen und kurzzeitig verhaftet. Als neuer Anstaltsdirektor wurde der Psychiater Werner Leibbrand eingesetzt. Gegen Einsle und andere Ärzte der Anstalt wurden in den Folgejahren Ermittlungen wegen ihrer Beteiligung an den NS-Medizinverbrechen eingeleitet und ein Prozess geführt. Aus Mangel an Beweisen wurde dieser aber eingestellt. Der stellvertretende Direktor Müller hatte sich einer strafrechtlichen Verfolgung durch einen Suizid kurz nach seiner Verhaftung entzogen.

Saubere Straßen. In Anbetracht des Zustands, der die Kommission in der Heil- und Pflegeanstalt am 15. Juni 1945 erwartete, ein nahezu banales Problem (StadtAE XIV.7.Y.1)

Die durch extreme Versorgungsmängel gekennzeichnete Situation in der Anstalt änderte sich aber auch mit dem Ende des Krieges und dem Einmarsch der Amerikaner zunächst kaum. So kämpften viele der Patientinnen und Patienten der "Hungerstationen" weiterhin vergeblich um ihr Leben, da sie zum einen so stark abgemagert und unterernährt waren, dass sie nicht mehr gerettet werden konnten. Zum anderen waren Lebensmittel weiterhin knapp, dringend nötige Reparaturarbeiten konnten nicht durchgeführt werden und noch im Januar 1946 gab es kaum warmes Wasser, so dass Interventionen zur Besserung ihres Zustandes nur schwer möglich waren.

Erfahren Sie mehr über die Geschichte der Heil- und Pflegeanstalt

  1. Archiv des Klinikums am Europakanal, Jahresbericht Heil- und Pflegeanstalt Erlangen 1934.

  2. Bundesarchiv Berlin, R 3001 Nr. 24209 Bl. 1: "Euthanasie-Erlass". Schreiben Adolf Hitlers an Reichsleiter Bouhler und Dr. med. Brandt, 01.09.1939.